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topografische Bestandshöhen - Druckversion

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topografische Bestandshöhen - oberstrassa - 24.10.2022

Hallo ins Forum,
habe eine Frage bezüglich der topografischen Bestandshöhen im Bplan.

Bisher haben wir die ermittelten Höhen vom Außendienst händisch(!) mit einem selbstgebastelten Planzeichen in den BPlan übernommen. Das ist zum einen Fehleranfällig durch Vertippen und zweitens sind die Punkte nicht XPlan konform und werden bei der Konformitätsprüfung verständlicherweise nicht akzeptiert.

Ich würde jetzt gerne die dwg Höhendaten vom Außendienst in die Plangrundlage einlesen und die Höhenpunkte auf einen separaten Layer packen, der Namenstechnisch zu den anderen Topo-Layern passt (wie z.B. Böschungen, Straßentopo u.ä.).

Spricht da was XPlan Technisch dagegen, wenn man die vollvektorielle Version anstrebt??

VG Astrid Oberstraß


RE: topografische Bestandshöhen - Jakob Kopec - 04.11.2022

Hallo!
Ein Screenshot würde helfen zu verstehen, was gemeint ist. Ansonsten hört sich das nach einem Höhenmesspunkt an:

xplan:BP_HoehenMass

Typ
Feature Type

Definition
Festsetzungen nach §9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für übereinanderliegende Geschosse und Ebenen und sonstige Teile baulicher Anlagen (§9 Abs.3 BauGB), sowie Hinweise auf Geländehöhen. Die Höhenwerte werden über das Attribut hoehenangabe der Basisklasse XP_Objekt spezifiziert.


RE: topografische Bestandshöhen - oberstrassa - 07.11.2022

Hallo Herr Kopec,
es handelt sich um Geländehöhen, die das natürliche Gelände vor Baubeginn dokumentieren. 
Die Software LandCAD bietet zur Zeit nur Höhenbezugspunkte für Festsetzungen an. Dieses Planzeichen nutzen wir für die Festlegung von Straßenhöhen oder für eine Geländemodellierung. Für die Bestandsgeländehöhen ist das aber nicht das richtige Zeichen.
Daher meine Frage, ob man die Geländehöhen nicht auf den gleichen Status wie Böschungsdarstellung, Bürgersteigkanten, Straßentopo allgemein stellen kann und diese zu der Plangrundlage zugehörig bereit stellt.

Oder wir LandCAD-Nutzer müssen auf ein entsprechendes gültiges Planzeichen warten.

VG A. Oberstraß