19.10.2022, 12:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2022, 12:16 von Ralf Thielecke.)
Hallo Frau Klotz,
ich würde vom Ziel ausgehen: Die veröffentlichen Daten sollen das Ortsrecht (den Bebauungsplan) in seiner rechtskräftigen Fassung darstellen. Eine Dokumentation seiner Genese (Änderungsverfahren) ist hier nicht zu leisten.
In der Konsequenz wäre das Vorgehen wie bei einer Loseblattsammlung: Mit jeder neuen Lieferung (Änderung) werden die alten Blätter (Festsetzungen) aussortiert und die neuen einsortiert.
Gruß aus Wachtberg
Ralf Thielecke
ich würde vom Ziel ausgehen: Die veröffentlichen Daten sollen das Ortsrecht (den Bebauungsplan) in seiner rechtskräftigen Fassung darstellen. Eine Dokumentation seiner Genese (Änderungsverfahren) ist hier nicht zu leisten.
In der Konsequenz wäre das Vorgehen wie bei einer Loseblattsammlung: Mit jeder neuen Lieferung (Änderung) werden die alten Blätter (Festsetzungen) aussortiert und die neuen einsortiert.
Gruß aus Wachtberg
Ralf Thielecke