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Rechtsgültigkeit eines auf Xplanung umgestellten FNP
#3
Hallo Frau Mäffert,

wenn Sie eine XPlan konforme Version Ihres FNP erstellen ist das eigentlich keine Änderung des Planes. Sie erstellen ja nur eine digitale Kopie Ihres bereits rechtwirksamen FNP.
Wenn die Datengrundlage aus shapes aus der Gauß-Krüger Zeit besteht kommen Sie tatsächlich nicht um eine Neuzeichnung herum. Vielleicht hilft Ihnen aber der Hinweis das die Rahmeninitiative NRW Urban für dieses Jahr neben den Bebauungsplänen auch die Umsetzung von Flächennutzungsplänen gefördert werden sollen. Die Digitalisierung der Pläne wird dann von externen Dienstleistern übernommen.
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RE: Rechtsgültigkeit eines auf Xplanung umgestellten FNP - von Guido Lockhart - 21.04.2023, 02:15

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