25.04.2023, 05:15
Hallo zusammen,
wir haben ein ähnliches Problem. Unser FNP wird mit der 165. Änderung seit 1978 geändert. Die Datenbasis ist entsprechend Gauss-Krüger bzw. die DKG5. Und bisherige Änderungen werden per Hand und mit Tusche nachgetragen.
Aus meiner Sicht müsste die Digitalisierung des FNP auch ohne eine Neuzeichnung möglich sein. Die digitale Version ist, wie Herr Lockhart schreibt, nur ein Abbild - und hat keine rechtlichen Wirkungen. Abweichungen aufgrund der Grundlagenkarten sind somit wohl formal zu ignorieren.
Inhaltlich sehe ich das aber anders. Ältere Planwerke sollten wohl eher erst über eine Neuzeichnung oder eine Neuaufstellung aktualisiert werden. Sonst entstehen ja unweigerlich Differenzen zwischen dem rechtsverbindlichen Planwerk und der digitalen Fassung - somit birgt die digitale Fassung eigentlich keinen echten Mehrwert.
Ich hoffe darauf, dass die Musterleistungsverzeichnisse der Rahmenvertragsinitiative einen Hinweis dazu liefern, wie die Auftragnehmer mit solchen Differenzen umgehen sollen. Dies könnten die Kommunen dann wiederum in das eigene Handeln und die Entscheidungsfindung integrieren.
VG
Gomm
wir haben ein ähnliches Problem. Unser FNP wird mit der 165. Änderung seit 1978 geändert. Die Datenbasis ist entsprechend Gauss-Krüger bzw. die DKG5. Und bisherige Änderungen werden per Hand und mit Tusche nachgetragen.
Aus meiner Sicht müsste die Digitalisierung des FNP auch ohne eine Neuzeichnung möglich sein. Die digitale Version ist, wie Herr Lockhart schreibt, nur ein Abbild - und hat keine rechtlichen Wirkungen. Abweichungen aufgrund der Grundlagenkarten sind somit wohl formal zu ignorieren.
Inhaltlich sehe ich das aber anders. Ältere Planwerke sollten wohl eher erst über eine Neuzeichnung oder eine Neuaufstellung aktualisiert werden. Sonst entstehen ja unweigerlich Differenzen zwischen dem rechtsverbindlichen Planwerk und der digitalen Fassung - somit birgt die digitale Fassung eigentlich keinen echten Mehrwert.
Ich hoffe darauf, dass die Musterleistungsverzeichnisse der Rahmenvertragsinitiative einen Hinweis dazu liefern, wie die Auftragnehmer mit solchen Differenzen umgehen sollen. Dies könnten die Kommunen dann wiederum in das eigene Handeln und die Entscheidungsfindung integrieren.
VG
Gomm