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Rechtsgültigkeit eines auf Xplanung umgestellten FNP
#5
Hallo zusammen,

wir standen hier in Wuppertal vor dem ähnlichen Problem. Unser FNP, der seit 2005 rechtsgültig ist, wurde ursprünglich mittels einer SICAD-basierten Software, seit 1988 digitalisiert. Als Kartengrundlage diente damals die DGK5, die noch von Hand kartographisch hergestellt wurde. Das hatte natürlich zur Folge, dass an den Blattschnitten die Übergänge zu den Nachbarblättern immer erkennbar waren. Die DGK-Einzelblätter wurden 1995 zu einem Rasterbild der Gesamtstadt zusammengefügt und bildet seit dem die Karten- und Digitalisiergrundlage. Ursprünglich waren es natürlich Gauss-Krüger-Koordinaten. In dieser Form wurde der FNP 2002 zur Offenlegung geführt und bei der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Das erfolgte als zu unterschreibende Originalurkunde, die aber wie gesagt, digital erstellt wurde.
Sämtliche seit 2005 erfolgten Änderungsverfahren fanden in diesem Datenbestand bis 2011 in Gauss-Krüger und dann mit der damaligen Einführung von ALKIS im ETRS-Koordinatensystem statt, wofür sowohl die georeferenzierte Kartengrundlage (DGK5 Stand 1995) wie auch die inzwischen aus der SICAD-Welt in Shape-Files umgewandelten Nutzungen und nachrichtlichen Übernahmen in ETRS transformiert wurden. Dabei wurden nach jedem rechtswirksam gewordenen Änderungsverfahren Sicherungskopien der Datenbank (ARCGIS-GeoOffice) auf einem Server geparkt. Somit ist unser Datenbestand im ETRS-Koordinatensystem.

Bei uns wird bezüglich der Rechtswirksamkeit die gleiche Meinung wie von Herrn Lockhart vertreten, dass diese nach der Migration in das XPlanungsformat nicht in Frage gestellt wird, da es sich ja um eine digitale Kopie handelt. Wir betrachten diesen Datenbestand sozusagen als Arbeitskarte. Eine Neuzeichnung stand für uns nur in dem Moment im Raum, als darüber diskutiert wurde die alte Kartengrundlage gegen eine aktuelle auf der ABK basierend auszutauschen. Das wurde jedoch seitens der Stadtplanung abgelehnt, da man etwas rechtliche Bedenken hatte. So ist es dabei geblieben, dass wir unsere Datenbank auf das XPlanungsformat umgestellt haben und mit den Lageungenauigkeiten, die die handgezeichnete Kartengrundlage mit der der FNP rechtswirksam bekanntgemacht wurde solange leben müssen, bis ein komplett neuer FNP aufgestellt wird.

Da meine Dienststelle (Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten) auch einen Bereich mit planungsrechtlichen Auskünften anbietet, sehen und sahen wir für uns das Angebot die Digitalisierarbeiten zu vergeben als für uns nicht zielführend an, da wir sonst dem Auftragnehmer unser gesamtes Archiv mit bereits getätigten planungsrechtlichen Auskünften zur  Interpretation hätten zur Verfügung stellen müssen.

Ich denke, da wird vermutlich jede Kommune einen anderen Weg gehen wollen oder müssen. Für uns erschien dieser Weg am praktikabelsten.

Viele Grüße aus Wuppertal

Bernd Heimann
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RE: Rechtsgültigkeit eines auf Xplanung umgestellten FNP - von HeimannB - 22.05.2023, 04:05

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