13.07.2023, 03:17
Vielen Dank Herr Lockhart. Ich werde das auch so handhaben, finde die Bezeichnung "Ausnahme" aber sehr irreführend. Es ist vielmehr eine "abweichende Bestimmung" gemäß § 19 Abs. 4 S. 3 BauNVO. Ich denke, hier sollte an der Bezeichnung des Feldes und an der Beschreibung nachgebessert werden.