24.04.2024, 03:46
Hallo,
in der Regel werden die durch die Änderungen überplanten Bereiche aus dem ursprünglichen Plan entfernt. Das bedeutet der ältere Plan hat z.B. dort wo er von einer Änderung überlagert wird, ein Loch. Hat die erste Änderung auch schon drei weitere Änderung über sich, dann würde auch von der ersten Änderung nur noch der Teil übrig bleiben der nach wie vor rechtskräftig ist. Der Rechtscharakter der älteren Pläne ändert sich nicht solange sie nicht vollständig durch Änderungen oder Neuaufstellung überplant wurden.
Es kommt vor das Gemeinden auch die überplanten Bereiche digitalisiert haben möchte, mit der Begründung die Flächen im Falle einer Aufhebung noch zur Verfügung zu haben. Die Regel ist das aber nicht.
Grüße
in der Regel werden die durch die Änderungen überplanten Bereiche aus dem ursprünglichen Plan entfernt. Das bedeutet der ältere Plan hat z.B. dort wo er von einer Änderung überlagert wird, ein Loch. Hat die erste Änderung auch schon drei weitere Änderung über sich, dann würde auch von der ersten Änderung nur noch der Teil übrig bleiben der nach wie vor rechtskräftig ist. Der Rechtscharakter der älteren Pläne ändert sich nicht solange sie nicht vollständig durch Änderungen oder Neuaufstellung überplant wurden.
Es kommt vor das Gemeinden auch die überplanten Bereiche digitalisiert haben möchte, mit der Begründung die Flächen im Falle einer Aufhebung noch zur Verfügung zu haben. Die Regel ist das aber nicht.
Grüße