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Nebenzeichnungen zu Festsetzungen
#3
Hallo Astrid!

Vielen Dank für deine Antwort! Ich bin inzwischen auch einen Schritt weiter gekommen. Auch müssen graue Theorie und lebendige Praxis hier wohl unterschieden werden...

Nebenzeichnungen sollen in die Planzeichnung übernommen werden, wenn sie sich konkret einbinden lassen. Das ist z.B. bei Lärmkontingenten der Fall. Für erläuternde Nebenzeichnungen geht das aber nicht. "Auf den Plan als Abbildung Nr. xyz" legen wird nicht einfach gehen, denn die xplanung Datei ist ja kein Plan, auf dem Abbildungen platziert werden könnten. Ich würde diese nun als Nebenzeichnungen ausschneiden und an die entsprechende Fläche referenzieren, im Zweifelsfall an den Geltungsbereich. Die Textpäckchen platziere ich übrigens heute schon, mit Vectorworks. 

Viele Grüße aus Darmstadt, Stephan
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RE: Nebenzeichnungen zu Festsetzungen - von Stephan Kaczmarek - 24.09.2024, 02:14

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