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Trassenkorridor Gebietshochwasserschutz - Nachrichtliche Übernahme
#4
Hallo,

Herr Hellberg hat hier die richtige Vorgehensweise skizziert aus der sich auch eine allgemeine Vorgehensweise ableiten lässt.

Generische Objekte sollten nur in absoluten Ausnahmefällen benutzt werden. In der Regel ist dies nur bei wirklich sehr exotischen Inhalten notwendig.

Bei Sachinhalten, bei denen kein passender Enumerationslisteneintrag bzw. Codelistenwerteintrag vorhanden ist, bei denen aber eine thematische Zuordnung (z.B. zu Verkehrsflächen, Grünflächen oder wie in diesem Fall zur Wasserwirtschaft etc.) eindeutig möglich ist, ist die Verwendung von dem „GenerischenObjekt“ nicht zulässig. In der Regel steht als Zweckbestimmung der Enumerationswert Sonstiges = 9999 zur Verfügung. Dieser Enumerationswert kann dann mit dem eigentlichen umzusetzenden Inhalt mittels des Attributs „detaillierteZweckbestimmung“ bzw.  des Attributs Text und / oder Aufschrift textlich ergänzt werden.

In der nächsten Version des Validator wird die Verwendung von generischen Objekten als Warn- bzw. Hinweismeldung angezeigt werden. Dies dient dazu, die sachlich falsche Verwendung von generischen Objekten zu verhindern.

Gruß
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RE: Trassenkorridor Gebietshochwasserschutz - Nachrichtliche Übernahme - von Jörg Horenczuk - 22.03.2023, 05:06

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