02.01.2024, 03:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.01.2024, 03:09 von Stadtplanung Hannover.)
Und Hallo,
für unser Büro aus Hannover steht eine XPlan-Datei immer nur als Visualisierung einer Planzeichnung da. Da zwar die die XPlan konforme Umsetzung genauestens geregelt, aber nicht zurück die Darstellung aus einer GML-Datei, kann aus unserer Sicht kein rechtssicherer Bebauungs- oder Flächennutzungsplan entstehen. Grundlage dafür ist nach wie vor die Planzeichenverordnung und eine unterschriebene Urschrift. Auch ist es möglich einen "Arbeitsplan" des Flächennutzungsplanes zu erstellen, hier alle bereits rechtsverbindlichen Änderungen zu berücksichtigen und diese im Zuge einer Änderung mit Bekanntmachen. Aber dennoch muss die Genehmigungsbehörde bei folgenden Änderungen immer die Abschriften der Urschriften zu Grunde legen.
Grüße aus Hannover
Wolfgang Baustian
für unser Büro aus Hannover steht eine XPlan-Datei immer nur als Visualisierung einer Planzeichnung da. Da zwar die die XPlan konforme Umsetzung genauestens geregelt, aber nicht zurück die Darstellung aus einer GML-Datei, kann aus unserer Sicht kein rechtssicherer Bebauungs- oder Flächennutzungsplan entstehen. Grundlage dafür ist nach wie vor die Planzeichenverordnung und eine unterschriebene Urschrift. Auch ist es möglich einen "Arbeitsplan" des Flächennutzungsplanes zu erstellen, hier alle bereits rechtsverbindlichen Änderungen zu berücksichtigen und diese im Zuge einer Änderung mit Bekanntmachen. Aber dennoch muss die Genehmigungsbehörde bei folgenden Änderungen immer die Abschriften der Urschriften zu Grunde legen.
Grüße aus Hannover
Wolfgang Baustian
BÜRO KELLER
Lothringer Str. 15
30559 Hannover
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30559 Hannover