23.06.2023, 01:04
Hallo Forumnutzer,
wir sind erst vor kurzem in die XPLAN-konforme Erfassung von Bebauungsplänen eingestiegen und haben noch keine großen Erfahrungen.
Gleich bei der Einarbeitung an einem vorhandenen B-Plan bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
Für einige Baugebiete sind Einzel-/Doppelhäuser/Hausgruppen zulässig. Die Enumerationsliste in BP_Bebauungsart lässt die Kombination aller 3 Arten nicht zu. Im Änderungsmanagement XPlanung habe ich genau zu diesem Thema (mit leichter Abweichung der Frage zu Reihenhäusern) zwei Einträge gefunden.
Änderung Enumeration BP_BebauungsArt und der Kardinalität des Attributs bauweise (BP_BaugebietsTeilFlaeche) | XLeitstelle
Änderung der Kardinalität von *.bebauungsArt | XLeitstelle
Im ersten Fall wird auf Antrag die Enumeration 8000 Einzelhaeuser/Doppelhaeuser/Hausgruppen aufgenommen.
Im zweiten Fall aber wieder gestrichen.
Leider kann ich anhand der Beschreibung nicht genau feststellen, warum.
Kann vielleicht jemand die Hintergründe erklären und welche Lösung hier für die Erfassung einer solchen Festsetzung letztendlich die richtige ist? Ich vermute diese Kombination ist nicht so selten.
Danke und beste Grüße
Simone Geißler
wir sind erst vor kurzem in die XPLAN-konforme Erfassung von Bebauungsplänen eingestiegen und haben noch keine großen Erfahrungen.
Gleich bei der Einarbeitung an einem vorhandenen B-Plan bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
Für einige Baugebiete sind Einzel-/Doppelhäuser/Hausgruppen zulässig. Die Enumerationsliste in BP_Bebauungsart lässt die Kombination aller 3 Arten nicht zu. Im Änderungsmanagement XPlanung habe ich genau zu diesem Thema (mit leichter Abweichung der Frage zu Reihenhäusern) zwei Einträge gefunden.
Änderung Enumeration BP_BebauungsArt und der Kardinalität des Attributs bauweise (BP_BaugebietsTeilFlaeche) | XLeitstelle
Änderung der Kardinalität von *.bebauungsArt | XLeitstelle
Im ersten Fall wird auf Antrag die Enumeration 8000 Einzelhaeuser/Doppelhaeuser/Hausgruppen aufgenommen.
Im zweiten Fall aber wieder gestrichen.
Leider kann ich anhand der Beschreibung nicht genau feststellen, warum.
Kann vielleicht jemand die Hintergründe erklären und welche Lösung hier für die Erfassung einer solchen Festsetzung letztendlich die richtige ist? Ich vermute diese Kombination ist nicht so selten.
Danke und beste Grüße
Simone Geißler