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Bebauungsart Einzelhäuser/Doppelhäuser/Hausgruppen
#1
Hallo Forumnutzer,

wir sind erst vor kurzem in die XPLAN-konforme Erfassung von Bebauungsplänen eingestiegen und haben noch keine großen Erfahrungen.
Gleich bei der Einarbeitung an einem vorhandenen B-Plan bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
Für einige Baugebiete sind Einzel-/Doppelhäuser/Hausgruppen zulässig. Die Enumerationsliste in BP_Bebauungsart lässt die Kombination aller 3 Arten nicht zu. Im Änderungsmanagement XPlanung habe ich genau zu diesem Thema (mit leichter Abweichung der Frage zu Reihenhäusern) zwei Einträge gefunden.

Änderung Enumeration BP_BebauungsArt und der Kardinalität des Attributs bauweise (BP_BaugebietsTeilFlaeche) | XLeitstelle

Änderung der Kardinalität von *.bebauungsArt | XLeitstelle

Im ersten Fall wird auf Antrag die Enumeration 8000 Einzelhaeuser/Doppelhaeuser/Hausgruppen aufgenommen.
Im zweiten Fall aber wieder gestrichen.
Leider kann ich anhand der Beschreibung nicht genau feststellen, warum.

Kann vielleicht jemand die Hintergründe erklären und welche Lösung hier für die Erfassung einer solchen Festsetzung letztendlich die richtige ist? Ich vermute diese Kombination ist nicht so selten.

Danke und beste Grüße
Simone Geißler


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#2
Hallo,

mit der Änderung der Kardinaliät von "0...1" zu "0 ...*" ist ja nun die Mehrfachbelegung dieses Attributs möglich. Mit einer Einfachbelegung des Attributs mussten ja alle möglichen Kombinationen mit in die Enumerationsliste aufgenommen werden, da man ja nur eine Angabe machen kann. Und da hat halt die 8000 gefehlt. Bei der Mehrfachbelegung ist das eindeutig eleganter, weil alle Doppel- und Dreifachkombinationen ja aus der Enumeration verschwinden können. Deswegen sind nicht nur die Enumeration 8000 sondern auch die Enumerationen 4000, 5000 und 6000 gestrichen worden. Also was früher z.B. 4000 (EinzelDoppelhaeuser) war, wird nun zweifach belegt mit 1000 (Einzelhaeuser) und 2000 (Doppelhaeuser). 8000 war insofern noch einmal extra auf der Sitzung diskutiert worden, da hier ja festgelegt ist, dass eigentlich alles erlaubt ist. Dann brauch man eigentlich das Attribut auch gar nicht benutzen, da die Bebauungsart ja gar nicht eingeschränkt wird.
Aber auch das kann man ja mit der Mehrfachbelegung umsetzen, gibt man halt alles ein.

Das "Reihenhaus" ist aus der Enumeration "geflogen", da folgendes festgestellt wurde:

„Die Festsetzung Rh ist eine (abweichende) Bauweise, die gewählt wird, wenn das Planziel mit der Regelfestsetzung der offenen oder geschlossenen Bauweise nicht erreicht werden kann. Die Hausgruppe als Unterform der offenen Bauweise kann z.B. nicht angewendet werden, wenn die Reihenhäuser auf nicht real geteilten Grundstücken errichtet werden. Die Überschreitung der maximalen Gebäudelänge von 50 m bei der offenen Bauweise dürfte nicht so oft der Grund in der Praxis für die Rh-Festsetzung sein.
Im Übrigen weckt die Festsetzung von Rh für den Planadressaten ein klare Assoziation, da der Begriff landläufig geläufiger als Hausgruppe ist.
Da §22 BauNVOden Begriff des Reihenhaues nicht kennt, muss es bei einer Rh-Festsetzung immer als abweichende Bauweise eingeordnet werden.“

Das "Reihenhaus" ist allerdings noch nicht in der entsprechenden Codeliste. Die Umsetzung ist uns wohl aus Versehen "durchgerutscht"  Rot werden und wird nun so schnell wie möglich nachgeholt.
Soll nicht passieren, aber so was passiert halt, wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht.  Zwinkern
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#3
Danke für die ausführliche Antwort, das hilft mir schon weiter. Rot werden

Beste Grüße
S. Geißler
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