Guten Tag! Ich versuche gerade, folgende Festsetzung als Attribut umzusetzen: "Die zulässige Grundfläche darf (...) bis zu einer GRZ von 0,6 überschritten werden". Es handelt sich also um die Eingabe der zulässigen Überschreitung, nicht um die GRZ selbst; diese beträgt 0,35. Ich finde hier nur das Feld "GRZ_Ausn", welches aber nach meiner Ansicht nicht korrekt ist, da es sich nicht um eine Ausnahme handelt, sondern um die zulässige Überschreitung gemäß § 12 Abs. 4 BauNVO. Wie kann ich das umsetzen? Danke für Hinweise!
Vielen Dank Herr Lockhart. Ich werde das auch so handhaben, finde die Bezeichnung "Ausnahme" aber sehr irreführend. Es ist vielmehr eine "abweichende Bestimmung" gemäß § 19 Abs. 4 S. 3 BauNVO. Ich denke, hier sollte an der Bezeichnung des Feldes und an der Beschreibung nachgebessert werden.