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Örtliche Bauvorschrift
#1
Moin Gemeinde,

während Textliche Festsetzungen als Textabschnitte den Planzeichen zugeordnet werden können, gilt die ÖVB ja für den gesamtem Bebauungsplan. Allerdings habe ich bislang keinen Weg gefunden, dieses dem Geltungsbereich als ganzes zuzuordnen.
Hat hierfür jemand evtl. einen Weg gefunden?

Grüße aus Hannover
BÜRO KELLER
Lothringer Str. 15
30559 Hannover
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