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Trassenkorridor Gebietshochwasserschutz - Nachrichtliche Übernahme
#1
Frage 
Hallo,

mich würde ganz allgemein interessieren, wie mit Nachrichtlichen Übernahmen umgegangen werden soll, wo kein passendes Planzeichen im Planzeichenmanager vorhanden ist.


Konkret geht es in diesem Fall um einen Trassenkorridor Gebietshochwasserschutz (sh. Bild).    
Diese Fläche soll möglichst eindeutig identifizierbar auch in der XPlan-GML auftauchen.

Gibt es vielleicht eine allgemeine Vorgehensweise, wie man mit solchen Sonderfällen umgehen kann? 
Oder ist man gezwungen, sich immer wieder neue Planzeichen selbst zu erstellen, wenn Flächen/Linien/Symbole nicht als Planzeichen vorhanden sind?

Vielleicht hat ja der ein oder andere einen ähnlichen Fall :)

VG 
Robby Anders
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#2
Moin Moin,

wie wäre es mit einem Generisches Objekt, Typ:Fläche.

Dort können alle Sachdatenrelevante Optionen eingestellt werden.

Kommt eventuell auf das Bearbeitungstool an . Zwinkern

Schöne Grüße
M. Klotz
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#3
Hallo,
"potentieller Gebietshochwasserschutz", darunter stelle ich mir einen Deich oder eine Hochwasserschutzmauer vor, oder? Dann wären wir trotz der nachrlichtlichen Übernahme bei BP_WasserwirtschaftsFlaeche:zweckbestimmung:Sonstiges (bis XPlanGML 5.4) bzw. SO_Wasserwirtschaft:artDerFestlegung:Sonstiges (ab XPlanGML 6.0). Da die Maßnahme wohl nicht weiter spezifiziert ist, würde ich die Worte "Trasse für potentiellen Gebietshochwasserschutz" über XP_Objekt:text erfassen.

Mit den Klassen BP_WasserwirtschaftsFlaeche bzw. SO_Wasserwirtschaft wären wir bei § 10.2 der PlanzV90. Ob Sie die Inhalte in Ihrem Verfahren mit dem Planzeichen des genannten Paragraphen darstellen, ist in XPlanung nicht wichtig. Es geht um die fachlichen Inhalte. Am besten zeichnet man den "Suchraum" als geschlossene Umgrenzung ohne jegliche Grafik ein und attributiert die Fläche mit den entsprechenden Klassen und Attributen. Die schraffierte Darstellung würde ich dann mit den Mitteln ihrer Software erzeugen. Wie diese Fläche grafisch in Erscheinung tritt, ist ohnehin nicht austauschbar.

Viele Grüße
Thorsten Hellberg
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#4
Hallo,

Herr Hellberg hat hier die richtige Vorgehensweise skizziert aus der sich auch eine allgemeine Vorgehensweise ableiten lässt.

Generische Objekte sollten nur in absoluten Ausnahmefällen benutzt werden. In der Regel ist dies nur bei wirklich sehr exotischen Inhalten notwendig.

Bei Sachinhalten, bei denen kein passender Enumerationslisteneintrag bzw. Codelistenwerteintrag vorhanden ist, bei denen aber eine thematische Zuordnung (z.B. zu Verkehrsflächen, Grünflächen oder wie in diesem Fall zur Wasserwirtschaft etc.) eindeutig möglich ist, ist die Verwendung von dem „GenerischenObjekt“ nicht zulässig. In der Regel steht als Zweckbestimmung der Enumerationswert Sonstiges = 9999 zur Verfügung. Dieser Enumerationswert kann dann mit dem eigentlichen umzusetzenden Inhalt mittels des Attributs „detaillierteZweckbestimmung“ bzw.  des Attributs Text und / oder Aufschrift textlich ergänzt werden.

In der nächsten Version des Validator wird die Verwendung von generischen Objekten als Warn- bzw. Hinweismeldung angezeigt werden. Dies dient dazu, die sachlich falsche Verwendung von generischen Objekten zu verhindern.

Gruß
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