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Hallo zusammen,
Der Flächennutzungsplan unserer Stadt ist nach einem Verfahren das über 20 Jahre dauerte seit 2020 rechtsgültig. Leider existiert dieser Plan nur als Urkunde und in diversen Shapedateien, aber nicht im XPlanformat. Ich möchte den Plan gerne auf XPlanung umstellen.
Die Ursprünglichen Shapedateien wurden Ende der 90er Jahre digitalisiert aus dem damals vorhandenen FNP sowie aus der DGK5. Somit ist eine Flächengenauigkeit, trotz vieler Korrekturen in der Planungsphase, praktisch nicht vorhanden.
Wenn ich also den Plan jetzt auf XPlanung umstelle, müsste ich ihn praktisch Neuzeichnen. Somit hätte ich eine Änderung des FNP und ich müsste ein Änderungsverfahren des FNP anstreben.
Hat hier schon jemand ein ähnliches Problem und kann mir einen Lösungsweg aufzeigen. Die für uns zuständige Bezirksregierung ist auch ratlos und konnte mir dazu keine genaue Auskunft geben.
Wir arbeiten mit Arcmap und IP Planung.
Viele Grüße aus Iserlohn
Sabine Mäffert
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Guten Morgen Frau Mäffert,
wir, die Stadt Celle, ist gerade auch dabei den Flächennutzungsplan über Änderungsverfahren XPlanungs Konform zu machen.
Wir haben für das Neuzeichnen ein externes Büro sowie für die Vorbereitung des Änderungsverfahren ebenso ein externes Büro.
Ich selber bin Zeichnerin und stecke in den ganzen Rechts Sachen nicht so tief drin. Daher will ich nichts falsches sagen. Sie können aber gerne sich bei Fragen an meine Kollegin, die das Projekt betreut, wenden.
Stadt Celle
Lara Lockhart
Fachdienst 61
05141126111
Email: Lara.Lockhart@celle.de
Liebe Grüße
Lisa Searle
Bauzeichnerin
Stadt Celle Abteilung Stadtplanung
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Hallo zusammen,
wir haben ein ähnliches Problem. Unser FNP wird mit der 165. Änderung seit 1978 geändert. Die Datenbasis ist entsprechend Gauss-Krüger bzw. die DKG5. Und bisherige Änderungen werden per Hand und mit Tusche nachgetragen.
Aus meiner Sicht müsste die Digitalisierung des FNP auch ohne eine Neuzeichnung möglich sein. Die digitale Version ist, wie Herr Lockhart schreibt, nur ein Abbild - und hat keine rechtlichen Wirkungen. Abweichungen aufgrund der Grundlagenkarten sind somit wohl formal zu ignorieren.
Inhaltlich sehe ich das aber anders. Ältere Planwerke sollten wohl eher erst über eine Neuzeichnung oder eine Neuaufstellung aktualisiert werden. Sonst entstehen ja unweigerlich Differenzen zwischen dem rechtsverbindlichen Planwerk und der digitalen Fassung - somit birgt die digitale Fassung eigentlich keinen echten Mehrwert.
Ich hoffe darauf, dass die Musterleistungsverzeichnisse der Rahmenvertragsinitiative einen Hinweis dazu liefern, wie die Auftragnehmer mit solchen Differenzen umgehen sollen. Dies könnten die Kommunen dann wiederum in das eigene Handeln und die Entscheidungsfindung integrieren.
VG
Gomm
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Hallo zusammen,
wir standen hier in Wuppertal vor dem ähnlichen Problem. Unser FNP, der seit 2005 rechtsgültig ist, wurde ursprünglich mittels einer SICAD-basierten Software, seit 1988 digitalisiert. Als Kartengrundlage diente damals die DGK5, die noch von Hand kartographisch hergestellt wurde. Das hatte natürlich zur Folge, dass an den Blattschnitten die Übergänge zu den Nachbarblättern immer erkennbar waren. Die DGK-Einzelblätter wurden 1995 zu einem Rasterbild der Gesamtstadt zusammengefügt und bildet seit dem die Karten- und Digitalisiergrundlage. Ursprünglich waren es natürlich Gauss-Krüger-Koordinaten. In dieser Form wurde der FNP 2002 zur Offenlegung geführt und bei der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Das erfolgte als zu unterschreibende Originalurkunde, die aber wie gesagt, digital erstellt wurde.
Sämtliche seit 2005 erfolgten Änderungsverfahren fanden in diesem Datenbestand bis 2011 in Gauss-Krüger und dann mit der damaligen Einführung von ALKIS im ETRS-Koordinatensystem statt, wofür sowohl die georeferenzierte Kartengrundlage (DGK5 Stand 1995) wie auch die inzwischen aus der SICAD-Welt in Shape-Files umgewandelten Nutzungen und nachrichtlichen Übernahmen in ETRS transformiert wurden. Dabei wurden nach jedem rechtswirksam gewordenen Änderungsverfahren Sicherungskopien der Datenbank (ARCGIS-GeoOffice) auf einem Server geparkt. Somit ist unser Datenbestand im ETRS-Koordinatensystem.
Bei uns wird bezüglich der Rechtswirksamkeit die gleiche Meinung wie von Herrn Lockhart vertreten, dass diese nach der Migration in das XPlanungsformat nicht in Frage gestellt wird, da es sich ja um eine digitale Kopie handelt. Wir betrachten diesen Datenbestand sozusagen als Arbeitskarte. Eine Neuzeichnung stand für uns nur in dem Moment im Raum, als darüber diskutiert wurde die alte Kartengrundlage gegen eine aktuelle auf der ABK basierend auszutauschen. Das wurde jedoch seitens der Stadtplanung abgelehnt, da man etwas rechtliche Bedenken hatte. So ist es dabei geblieben, dass wir unsere Datenbank auf das XPlanungsformat umgestellt haben und mit den Lageungenauigkeiten, die die handgezeichnete Kartengrundlage mit der der FNP rechtswirksam bekanntgemacht wurde solange leben müssen, bis ein komplett neuer FNP aufgestellt wird.
Da meine Dienststelle (Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten) auch einen Bereich mit planungsrechtlichen Auskünften anbietet, sehen und sahen wir für uns das Angebot die Digitalisierarbeiten zu vergeben als für uns nicht zielführend an, da wir sonst dem Auftragnehmer unser gesamtes Archiv mit bereits getätigten planungsrechtlichen Auskünften zur Interpretation hätten zur Verfügung stellen müssen.
Ich denke, da wird vermutlich jede Kommune einen anderen Weg gehen wollen oder müssen. Für uns erschien dieser Weg am praktikabelsten.
Viele Grüße aus Wuppertal
Bernd Heimann
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02.01.2024, 03:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.01.2024, 03:09 von Stadtplanung Hannover.)
Und Hallo,
für unser Büro aus Hannover steht eine XPlan-Datei immer nur als Visualisierung einer Planzeichnung da. Da zwar die die XPlan konforme Umsetzung genauestens geregelt, aber nicht zurück die Darstellung aus einer GML-Datei, kann aus unserer Sicht kein rechtssicherer Bebauungs- oder Flächennutzungsplan entstehen. Grundlage dafür ist nach wie vor die Planzeichenverordnung und eine unterschriebene Urschrift. Auch ist es möglich einen "Arbeitsplan" des Flächennutzungsplanes zu erstellen, hier alle bereits rechtsverbindlichen Änderungen zu berücksichtigen und diese im Zuge einer Änderung mit Bekanntmachen. Aber dennoch muss die Genehmigungsbehörde bei folgenden Änderungen immer die Abschriften der Urschriften zu Grunde legen.
Grüße aus Hannover
Wolfgang Baustian
BÜRO KELLER
Lothringer Str. 15
30559 Hannover