12.10.2022, 04:23
Hallo Herr Winkler,
freut mich, wenn Ihnen die Infos etwas helfen. Ich kenne die Strukturen in Ihrem Amt natürlich nicht. Grundsätzlich aufwendig sind einfach analoge Pläne mit noch ungenauen Katasterdaten. Wir haben hier zum Teil Pläne, die man für kleinere Änderungen zerschnitten hat, um Teilbereiche auszutauschen und neu zu scannen, um nicht alles neu zeichnen zu müssen, soweit ich das richtig verstanden habe (das war vor meiner Zeit). Bei einem 1:1000 BPlan kommen dann eben beim "wieder zusammenflicken" gerne auch mal 7m Toleranz zustande. Hier hilft einfach nur eine gründliche Recherche und gut begründete Entscheidung bei der Interpretation auf das heutige Kataster. Ich persönlich glaube aber auch, dass wenn Sie hier fünf Leute fragen, Sie auch fünf verschiedene Meinungen hören.
Wir nehmen es hier, anhand meiner profanen ToDo-Liste erkennbar, recht genau, so mein Eindruck. Ich weiß aber nicht, wie andere Kommunen das handhaben. Möglicherweise kann hier auch noch jemand anderes seine Erfahrungen schildern. In unserem Team stecken wir bei solchen Fällen offen die Köpfe zusammen. Aber es gibt trotzdem zumindest einen Kollegen, der seit 40 Jahren im Planungsrecht arbeitet und mittels seines Fachwissens und Erfahrungen im Zweifel quasi "das letzte Wort" hat, wenn es um kniffelige Stellen geht und diese Entscheidung dann aber auch verantwortet. Ich meine, dass eine solche Regelung - eben gerade für kniffelige Fälle - sinnvoll ist.
Beste Grüße
Pascal Geiger
freut mich, wenn Ihnen die Infos etwas helfen. Ich kenne die Strukturen in Ihrem Amt natürlich nicht. Grundsätzlich aufwendig sind einfach analoge Pläne mit noch ungenauen Katasterdaten. Wir haben hier zum Teil Pläne, die man für kleinere Änderungen zerschnitten hat, um Teilbereiche auszutauschen und neu zu scannen, um nicht alles neu zeichnen zu müssen, soweit ich das richtig verstanden habe (das war vor meiner Zeit). Bei einem 1:1000 BPlan kommen dann eben beim "wieder zusammenflicken" gerne auch mal 7m Toleranz zustande. Hier hilft einfach nur eine gründliche Recherche und gut begründete Entscheidung bei der Interpretation auf das heutige Kataster. Ich persönlich glaube aber auch, dass wenn Sie hier fünf Leute fragen, Sie auch fünf verschiedene Meinungen hören.
Wir nehmen es hier, anhand meiner profanen ToDo-Liste erkennbar, recht genau, so mein Eindruck. Ich weiß aber nicht, wie andere Kommunen das handhaben. Möglicherweise kann hier auch noch jemand anderes seine Erfahrungen schildern. In unserem Team stecken wir bei solchen Fällen offen die Köpfe zusammen. Aber es gibt trotzdem zumindest einen Kollegen, der seit 40 Jahren im Planungsrecht arbeitet und mittels seines Fachwissens und Erfahrungen im Zweifel quasi "das letzte Wort" hat, wenn es um kniffelige Stellen geht und diese Entscheidung dann aber auch verantwortet. Ich meine, dass eine solche Regelung - eben gerade für kniffelige Fälle - sinnvoll ist.
Beste Grüße
Pascal Geiger
Stadt Wuppertal
Ressort 102 - Vermessung, Katasteramt und Geodaten
Team 102.1302 Planungsrechtskarten
Tel.: 0202 563 5970
E-Mail: pascal.geiger@stadt.wuppertal.de
Ressort 102 - Vermessung, Katasteramt und Geodaten
Team 102.1302 Planungsrechtskarten
Tel.: 0202 563 5970
E-Mail: pascal.geiger@stadt.wuppertal.de