13.10.2022, 08:34
[quote pid="133" dateline="1665520717"]
[/quote]
Auch von mir ein herzliches Hallo ins Forum.
Tja, auch wir stecken beim x-plan-konformen Zeichnen in den Anfangsschuhen.
Vorab aber erst einmal ein herzliches Dankeschön an Herrn Geiger für die doch sehr ausführliche Antwort.
Die Frage, die sich mir bei der Digitalisierung der 'Altpläne' stellt, ist die des neuen Katasters.
Wenn ich das neue Kataster einlade und darauf den 'alten' B-Plan zeichne, entspricht der B-Plan nicht mehr der
rechtsverbindlichen Planurkunde, da in dieser die Plangrundlage (Kataster) mit Datum hinterlegt ist.
Bei uns beginnt der 'Abschnitt' Verfahrensvermerke immer mit dem Punkt 'Plangrundlage'.
Dort wird bestätigt, dass die Plangrundlage mit dem amtlichen Liegenschaftskataster, Stand xxxxxx übereinstimmt.
Danach erst folgen die weiteren Verfahrensvermerke, wie Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung, etc..
Können Sie, aus Ihrer Erfahrung heraus, schon eine Aussage darüber treffen ob es dabei zu Problemen führen kann
(Altkataster im rechtsverbindlichen Plan, aktuelles Kataster im neu digitalisierten Plan) ?
Oder spielt es in dem Zusammenhang überhaupt keine Rolle, da es sich nicht um einen rechtsverbindlichen Plan handelt,
sondern nur um die inhaltliche Übernahme in x-plan-konformer Darstellung.
Beste Grüße aus Neuwied
Wolfgang Lemke
- Heutiges Kataster laden und nach AutoCAD importieren
[/quote]
Auch von mir ein herzliches Hallo ins Forum.
Tja, auch wir stecken beim x-plan-konformen Zeichnen in den Anfangsschuhen.
Vorab aber erst einmal ein herzliches Dankeschön an Herrn Geiger für die doch sehr ausführliche Antwort.
Die Frage, die sich mir bei der Digitalisierung der 'Altpläne' stellt, ist die des neuen Katasters.
Wenn ich das neue Kataster einlade und darauf den 'alten' B-Plan zeichne, entspricht der B-Plan nicht mehr der
rechtsverbindlichen Planurkunde, da in dieser die Plangrundlage (Kataster) mit Datum hinterlegt ist.
Bei uns beginnt der 'Abschnitt' Verfahrensvermerke immer mit dem Punkt 'Plangrundlage'.
Dort wird bestätigt, dass die Plangrundlage mit dem amtlichen Liegenschaftskataster, Stand xxxxxx übereinstimmt.
Danach erst folgen die weiteren Verfahrensvermerke, wie Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung, etc..
Können Sie, aus Ihrer Erfahrung heraus, schon eine Aussage darüber treffen ob es dabei zu Problemen führen kann
(Altkataster im rechtsverbindlichen Plan, aktuelles Kataster im neu digitalisierten Plan) ?
Oder spielt es in dem Zusammenhang überhaupt keine Rolle, da es sich nicht um einen rechtsverbindlichen Plan handelt,
sondern nur um die inhaltliche Übernahme in x-plan-konformer Darstellung.
Beste Grüße aus Neuwied
Wolfgang Lemke