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Migration von analogen Planwerken
#9
(13.10.2022, 08:34)wlemke schrieb: [quote pid="133" dateline="1665520717"]

  • Heutiges Kataster laden und nach AutoCAD importieren

...
Die Frage, die sich mir bei der Digitalisierung der 'Altpläne' stellt, ist die des neuen Katasters.
Wenn ich das neue Kataster einlade und darauf den 'alten' B-Plan zeichne, entspricht der B-Plan nicht mehr der
rechtsverbindlichen Planurkunde, da in dieser die Plangrundlage (Kataster) mit Datum hinterlegt ist.
Bei uns beginnt der 'Abschnitt' Verfahrensvermerke immer mit dem Punkt 'Plangrundlage'.
Dort wird bestätigt, dass die Plangrundlage mit dem amtlichen Liegenschaftskataster, Stand xxxxxx übereinstimmt.
Danach erst folgen die weiteren Verfahrensvermerke, wie Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung, etc..

....

Beste Grüße aus Neuwied
Wolfgang Lemke
[/quote]

Hallo Herr Lemke,

das hängt wohl davon ab, wie die Geometrie Ihres Bebauungsplanes festgelegt ist.
Eingentlich gibt es ja zunächst kein 'neues' Kataster, sondern ein ggf. in einem geänderten Bezugssystem fortgeführtes. Selbst historische Polygonpunkte alter PArzellen werden ja meist fortgeführt.
Wenn jetzt ihr Geltungsbereich auf vorhandenen Katastergrenzen liegt, dann lautet die rechtliche Festlegung ja 'auf dieser Grenze'. Die rechtliche Festsetzung 'schwimmt' also bei jeder Aktualisierung des Katasters mit den aktuellen Vermessungsdaten mit. Gleiches gilt für eine Signatur, die der Originalplan z.B. mit # 3,00 m parallel zur Grenze oder 'senkrecht in Punkt A der Grenze AB' angibt. Grundsätzlich sollte sich ein Bebauugsplan nach den Angaben in der Planurkunde vollständig konstruieren lassen.

Haben Sie jetzt einen Plan auf einem Kataster vor einer Baulandumlegung, dann wird es spaßig. Wir hoffen dann mal, dass die öffentliche Verkehrsfläche parzelliert wurde und möglichst viele anderen Festsetzungen an der Geometrie der Straße hängen. Das Anhalten der Straßenparzelle als Bezug wäre dann eine gute Übereinkunft.

So richtig gefordert sind Sie m.E. wenn die Geometrie im Bebauungsplan über Koordinaten angegeben wurde (möglichst noch Gauß-Krüger), der Plan auf toporafischen Objekten aufgebaut wurde (Gebäudekante) oder der Planer mit dem Argument auf eine Vermaßung verzichtet hat, die Maße könne man aus dem digitalen Plan ja alle abgreifen.

Was man hier nicht machen sollte, ist, digitale Daten eines Bebauungsplans zu transformieren. Dabei gehen ursprünglich geplante Längen, Abstände und Winkel verloren und Sie stehen am Ende mit einer Straßenbreite von 6,43 m bis 6,62 m und einem Parallelogramm als Baufenster da.

Kurz: Sie kommen um eine Einzelbeurteilung der Pläne nicht herum. Das ist aber auch nur theoretisch ein Problem. Spätestens bei der Erstellung des amtlichen Lageplans steht der ÖbVI vor exakt der selben Aufgabe. Dann ist es sinnvoller, die Interpretation der Geometrie als Kommune selber festzulegen und nicht Dritten zu überlassen.

Grüße aus Wachtberg
Ralf Thielecke
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RE: Migration von analogen Planwerken - von Ralf Thielecke - 13.10.2022, 03:34

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