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Migration von analogen Planwerken
#10
Hallo F. Crott,


Zitat:Wie kommen Sie auf das Datum 05.10.2022?

In der Handreichung XPlanung_XBau (2.Auflage) mit Stand vom Oktober 2020 liest man Februar 2023 als Datum / Frist.

Das stimmt. Wir haben erst kürzlich darüber intern gesprochen. Meine Teamleitung und mein Ressortleiter gingen auch von dem von Ihnen angegeben Datum aus. Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, wie es zu diesem (neuen) Datum kommt, denn im Beschluss angegeben wird, dass die Frist fünf Jahre nach Beschluss des IT-Planungsrates (der am 05.10.2017 gefasst wurde) endet. Nach meiner Lesart muss das dann der 05.10.2022 sein. Zumindest entfalten die Beschlüsse des IT-Planungsrates in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen aufgrund geltender E-Government Gesetze auch auf kommunaler Ebene direkte Wirksamkeit. Die Handreichung der XLeitstelle entfaltet hingegen keine Rechtswirksamkeit, sondern ist eine Empfehlung.

Vielleicht können Sie mir erklären, wieso die XLeitstelle dieses neue Datum in ihrer Handreichung angegeben hat?

Mit den besten Grüßen

Pascal Geiger
Stadt Wuppertal
Ressort 102 - Vermessung, Katasteramt und Geodaten
Team 102.1302 Planungsrechtskarten
Tel.: 0202 563 5970
E-Mail: pascal.geiger@stadt.wuppertal.de
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RE: Migration von analogen Planwerken - von geigerp - 13.10.2022, 09:25

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