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Migration von analogen Planwerken
#2
Hallo Herr Winkler und herzlich Willkommen im Forum!

Die XPlanung-konforme Digitalisierung von rechtskräftigen Bebauungsplänen ist meine Haupttätigkeit bei der Stadt Wuppertal. Ich will daher gerne versuchen, Ihnen anhand Ihrer Fragen von meiner bescheidenen Position aus etwas Orientierung zu geben. Erfreulicherweise arbeiten wir mit derselben Software, insofern dürfte das, was ich hier erzähle, auch bei Ihnen passen. 

Zitat:Wir können zeitlich und personell nicht alle Pläne neuzeichnen.

Das ist zunächst auch nicht notwendig. Gemäß dem Beschluss des IT-Planungsrates vom 05.10.2017 gilt, dass für IT-Verfahren, "die dem Datenaustausch im Gegenstandsbereich der [in dem Beschluss] genannten Bedarfsbeschreibung dienen, folgende Fristen für die Konformität festgelegt werden: - mit Beschlussfassung - für IT-Verfahren, die neu implementiert oder in wesentlichem Umfang überarbeitet werden, - maximal fünf Jahre nach Beschlussfassung für andere IT-Verfahren."

Übersetzt heißt das, dass alle seit dem 05.10.2017 neuen Verfahren, sei es die Aufstellung eines neuen BPlanes, aber auch z.B. Änderungsverfahren, XPlanungs-konform sein müssen. Allerdings müssen auch jene Pläne / Verfahren, die seit dem Beschlussdatum noch nicht XPlanungs-konform erstellt wurden, spätestens 5 Jahre nach Beschlussfassung XPlanungs-konform umgesetzt werden. Ein z.B. im Juli 2019 nicht XPlanung-konform erzeuter Plan müsste also bis zum 05.10.2022 XPlanungs-konform überarbeitet werden.

So. Nu sind Sie da ja jetzt ein bisschen knapp mit der Zeit... Ich kann Sie aber dahingehend beruhigen, dass viele Kommunen noch nicht vollständig damit fertig sind (auch Wuppertal nicht) und es derzeit hierfür aber auch noch keine Bußgelder gibt. Das bedeutet, dass das Thema dringend bei Ihnen angegangen werden muss, allerdings Ihnen jetzt auch nicht der Himmel auf den Kopf fallen wird. Eine mögliche Alternative kann hier ja ggf. auch eine externe Vergabe darstellen, wobei ich auch hier unterschiedliche Meinung zu kenne.
Zudem gibt es wohl auch unterschiedliche Auffassungen über die Erfassungstiefe. So habe ich von Kommunen gehört, die einen XPlanungs-konformen Geltungsbereich um eine Grafik gezogen haben und das Ding damit als XPlanung-konform deklariert haben. Andere Kommunen kümmern sich um eine Vollvektorisierung, so wie wir zum Beispiel. Die kostet natürlich weit mehr Zeit und Arbeit.

Ich möchte hier persönlich, auch wenn es länger dauert und mehr Arbeit kostet, zur Vollvektorisierung raten. XPlanung ist schließlich darauf ausgelegt, Daten verlustfrei, aber auch auswertbar zu erzeugen. Das geht mit einem Bildchen aber nicht.

Zitat:Müssen die Bebauungsplanumringe aller B-Pläne exakt aneinandergrenzen?

Ein XPlanung-konform erstellter Plan den ursprünglichen Planungszustand exakt darstellen, und hier gehe ich mal stark davon aus, dass zwei aneinander grenzende Geltungsbereiche sich rechtlich bei Ihnen nicht knapp überschneiden oder knapp auseinander liegen, sondern exakt aneinander grenzen. Entsprechend müssten Sie das dann auch in XPlanung so umsetzen.
Außerdem, wenn Sie den Geltungsbereich nicht exakt darstellen, würde Ihr gesamter Plan damit ja inhaltlich ungenau werden, schließlich werden Sie ja Baugrenzen und -Linien etc. an ggf. parallel ausgerichtet haben. Ein ungenauer Geltungsbereich würde damit auch die gesamte Konstruktion ungenau machen.

Klar, hier wird es zum Teil kompliziert, da wir bei älteren Plänen noch kein Koordinatenkataster und nicht selten auch wenig Maßangaben haben. Hier kommt es dann auf die Interpretation an, wozu man ggf. alte Katastergrenzen zur Beurteilung wiederherstellen, bereits gegebene Auskünfte aus dem Planungsrecht und die archivierten Unterlagen zur Plan-Entstehung durchforsten muss, um zu entscheiden, wie man die Grenzen heute legt. Manchmal hilft aber alles nichts und es bleibt einem nur das Abgreifen vom Plandokument übrig. Oder aber, man stellt heute fest, dass bestimmte Maße einfach nicht passen und man eine neue Lösung finden muss. Ich hatte bei einem Plandokument mal eine aufgrund seinerzeit schlechter Messbedingungen, Zeichenungenauigkeiten und ungenauerem Kataster einen Versetz von ca. 7m (!), die wir dann irgendwie neu interpretieren mussten. Andernfalls hätte sich unsere Nachbarstadt Solingen vermutlich beschwert, wenn ich den Geltungsbereich mit in ihre Stadt gelegt hätte.

Ich möchte Ihre Frage daher mit einem Ja beantworten.

Zitat:Gibt es eine To-Do-Liste?

Inwiefern? Bei uns läuft das im Alltagsbetrieb durch. Wir digitalisieren die Pläne bevorzugt, die zur Planung benötigt werden und nebenbei, wenn etwas Luft ist, werden jene Pläne digitalisiert, die wir nach nachträglich nach XPlanung umsetzen müssen. Ansonsten habe ich es ja oben bereits etwas beschrieben. Wenn ich einen analogen Plan nach XPlanung umsetzen möchte, gehe ich grob wie folgt vor:
  • Heutiges Kataster laden und nach AutoCAD importieren
  • Plan aufrufen (wir haben die mittlerweile beinahe alle gescannt)
  • Archivdaten zum Plan und Planungsgebiet zusammentragen* (Archiv-Akte zur BPlan-Herstellung, Auszüge aus dem Planungsrecht, amtliche Lagepläne, Abrechnungspläne etc.)
  • Geltungsbereich mit Hilfslinie zeichnen, hierbei kontrollieren, ob sich Flurstücke (und damit auch Grenzverläufe) geändert haben (Vermessungsrisse braucht's also auch ständig)
  • Unklare Stellen mit Kollegen besprechen und gemeinsam eine Interpretation festlegen oder anders begründen (z.B. Zeichenfehler)
  • Ausweisungen, Straßen, Bauflächen, Baugrenzen und -linien mit Hilfslinien
  • Abgleich Hilfslinien mit Plandokument (Hier georeferenziere ich das gescannte Plandokument und lege meine Hilfslinien darüber, um Abweichungen zu prüfen)
  • Zuweisung von Planzeichen
  • Flächenschlussprüfung, Konformitäötsprüfung
  • Export als XPlan GML und Validation, ggf. Korrekturen
  • Plot des Plans

Natürlich werden unsere Pläne noch in Vorlagen eingefasst und allerlei Daten hierzu eingetragen (Planname, Kilometerquadrat, Übersichtsbildchen usw.) , aber das sind zum Teil Details, die jede Kommune anders handhabt. Außerdem wird per Siegel noch amtlich beglaubigt, dass der Plan dem vorherigen Rechtszustand entspricht. Das übernehmen dann aber meine Kollegen.

* Vorteil: Wenn sich jemand schon einmal genau Gedanken dazu gemacht hat, wie bestimmte Grenzen auf das heutige Kataster zu interpretieren sind, brauche ich das i.d.R. nicht wiederholen, sondern kann die Interpretation übernehmen.

Ich hoffe, das hilft erst einmal.

Nützliche Hinweise könnten noch sein:

Beste Grüße

Pascal Geiger
Stadt Wuppertal
Ressort 102 - Vermessung, Katasteramt und Geodaten
Team 102.1302 Planungsrechtskarten
Tel.: 0202 563 5970
E-Mail: pascal.geiger@stadt.wuppertal.de
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RE: Migration von analogen Planwerken - von geigerp - 11.10.2022, 11:38

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