25.04.2023, 05:35
Hallo Forumsmitglieder,
ich würde gern einen schon in Kraft getretenen B-Plan in eine GML überführen und bin auf folgendes Problem gestoßen:
Die Planzeichenerklärung des Plans beschreibt die Zahl der Vollgeschosse folgendermaßen
Die Anzahl der Vollgeschosse beträgt zwingend 5, wobei das oberste Vollgeschoss ein Staffelgeschoss ist. (Falls das hier schon nicht stimmen kann, darf gerne jemand protestieren :) ).
Wenn ich nun versuche diese Regelung im WS Landcad (ich nutze WS Landcad 2022 für AutoCAD 2021) darzustellen, kommt das dabei heraus
Kann das richtig sein? Es sieht so aus, als würde das Staffelgeschoss zusätzlich zu den 5 zwingenden Vollgeschossen dazugezählt werden (das Pluszeichen wird automatisch generiert).
Man könnte dann also der Meinung sein, dass die Zahl der Vollgeschosse 6 beträgt.
Ist es also das Beste, wenn man das Staffelgeschoss gar nicht als Textliches Präsentationsobjekt darstellt und die Information nur in den Sachdaten festhält? Ist das überhaupt erlaubt?
Oder gibt es einen besseren Weg, es so darzustellen, wie im ersten Bild?
VG Robby Anders
ich würde gern einen schon in Kraft getretenen B-Plan in eine GML überführen und bin auf folgendes Problem gestoßen:
Die Planzeichenerklärung des Plans beschreibt die Zahl der Vollgeschosse folgendermaßen
Die Anzahl der Vollgeschosse beträgt zwingend 5, wobei das oberste Vollgeschoss ein Staffelgeschoss ist. (Falls das hier schon nicht stimmen kann, darf gerne jemand protestieren :) ).
Wenn ich nun versuche diese Regelung im WS Landcad (ich nutze WS Landcad 2022 für AutoCAD 2021) darzustellen, kommt das dabei heraus
Kann das richtig sein? Es sieht so aus, als würde das Staffelgeschoss zusätzlich zu den 5 zwingenden Vollgeschossen dazugezählt werden (das Pluszeichen wird automatisch generiert).
Man könnte dann also der Meinung sein, dass die Zahl der Vollgeschosse 6 beträgt.
Ist es also das Beste, wenn man das Staffelgeschoss gar nicht als Textliches Präsentationsobjekt darstellt und die Information nur in den Sachdaten festhält? Ist das überhaupt erlaubt?
Oder gibt es einen besseren Weg, es so darzustellen, wie im ersten Bild?
VG Robby Anders