Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um Ihre Anmeldeinformationen zu speichern, wenn Sie registriert sind, und Ihren letzten Besuch, wenn Sie es nicht sind. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Die von diesem Forum gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies in diesem Forum verfolgen auch die spezifischen Themen, die Sie gelesen haben, und wann Sie sie zuletzt gelesen haben. Bitte bestätigen Sie, ob Sie das Setzen dieser Cookies akzeptieren oder ablehnen.

Unabhängig von Ihrer Wahl wird ein Cookie in Ihrem Browser gespeichert, um zu verhindern, dass Ihnen diese Frage erneut gestellt wird. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Überbaubare Flächen bei Durchfahrten und Auskragungen
#2
Vielleicht erstmal eine Teilantwort: die überbaubare Fläche ist nach § 23 BauNVO festgesetzt. Alle aufragenden Teile der Hauptanlage sind davon erfasst, auch Überbauungen. Nebenanlagen sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, dagegen nicht - es sei denn, der Bplan bestimmt es (§ 23 Abs. 5 BauNVO)

Ergänzung: Das Pflichtenheft der Stadt Nürnberg widerspricht mir hier und sagt, für jedes Geschoss müsse eine eigene überbaubare Fläche angelegt werden:

"Zusätzlich zur linienhaften Erfassung von Baulinien und Baugrenzen ist die überbaubare Grundstücksfläche als BP _UeberbaubareGrundstuecksFlaeche zu erfassen. Bei Gliederung des Baufensters durch unterschiedliche Geschossigkeiten (Abgrenzung von Flächen mit unterschiedlichen Festsetzungen zur Gebäudehöhe und / oder Zahl der Vollgeschosse, dargestellt durch eine MagentaLinie), ist für jeden Teilbereich eine eigenständige Fläche zu erstellen. Dies gilt auch, wenn Baulinien oder Baugrenzen ab oder für ein bestimmtes Geschoss festgesetzt werden."
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »


Nachrichten in diesem Thema
RE: Überbaubare Flächen bei Durchfahrten und Auskragungen - von Stephan Kaczmarek - 19.02.2024, 08:32

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste